Tötungsverbot männlicher Eintagsküken

Bist Du ein Weibchen? Dann darfst Du leben! Bist Du ein Männchen? Dann wirst Du geschreddert! Männliche Küken dürfen weiterhin massenhaft kurz nach dem Schlüpfen getötet werden...

02.07.19 –

Bist Du ein Weibchen? Dann darfst Du leben! Bist Du ein Männchen? Dann wirst Du geschreddert! Männliche Küken dürfen weiterhin massenhaft kurz nach dem Schlüpfen getötet werden. Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil die wirtschaftlichen Interessen der Legehennenbetriebe über den Tierschutz, indem es die verpflichtende Einführung auf ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei auf den Sankt-Nimmerleinstag verschiebt. In Deutschland werden jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier brüten und für die Fleischproduktion ungeeignet sind. Zwei Brütereien hatten gegen das Tötungsverbot männlicher Eintagsküken des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2013 geklagt. Es ist traurig, dass die privatwirtschaftlichen Interessen über das Tierwohl und das Staatsziel Tierschutz gestellt werden - wieder einmal. Tiere dürfen nicht mehr einseitig auf Leistung gezüchtet werden. Langlebigkeit und Robustheit müssen die Hauptkriterien sein. Bei Geflügel müssen wir zum Zweinutzungshuhn zurück.

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