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14.10.19 –
Zu den notwendigen Konsequenzen aus der Antwort auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zu „Eigentum, Nutzung und Spekulation mit Grundvermögen in Thüringen“, erklärt Olaf Müller, Sprecher für Landwirtschaft der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zeigt, was wir befürchtet haben: Der Kauf von landwirtschaftlichen Betrieben durch außerlandwirtschaftliche, oft nicht am langfristigen Erhalt von Böden und Arbeitsplätzen interessierten Unternehmen ist auch bei uns in Thüringen zu einem Problem geworden. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN arbeitet deshalb an einem Gesetzentwurf, um dem zu begegnen. Wir werden diese im Oktober der Öffentlichkeit vorstellen. Dann wissen alle, was wir in der nächsten Legislaturperiode hier in diesem Hause umsetzen wollen. Bezüglich der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten sehen wir aufgrund der Föderalismusreform deutlich mehr gesetzlichen Handlungsspielraum für das Land Thüringen als bislang vom Ministerium vorgeschlagen“, so Olaf Müller. „Konkret heißt das, dass wir in einem Landes-Agrarstrukturgesetz regeln wollen, unter welchen Bedingungen Land und Anteile von landbesitzenden Gesellschaften verkauft werden dürfen. Dazu wollen wir die vom Bund erlassenen Gesetze Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz sowie das nach Artikel 125 des Grundgesetzes fortgeltende Reichssiedlungsgesetz im Landesrecht in einem Gesetz zusammenfassen und an die Erfordernisse des Landes Thüringen anpassen. Das bisherige Recht wird zudem um eine Genehmigungspflicht für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen erweitert. Wir streben für diese Flächen ein Vorkaufsrecht für die Thüringer Landgesellschaft an. Die dabei erworbenen Flächen können wir dann z.B. auch bevorraten und später Junglandwirt*innen zur Verfügung stellen“, erklärt Olaf Müller.
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