Vergabegesetz

Zur Verabschiedung der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes im Kabinett der Landesregierung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Olaf Müller: „Nach einem intensiven Vorlauf wird das Vergabegesetz nun endlich dem Thüringer Landtag zugeleitet...

22.01.19 –

Zur Verabschiedung der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes im Kabinett der Landesregierung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Olaf Müller: „Nach einem intensiven Vorlauf wird das Vergabegesetz nun endlich dem Thüringer Landtag zugeleitet. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit einigen Änderungen einen Kompromiss finden und das Gesetz im Sommer im Landtag beschließen werden. Dafür ist es allerdings notwendig, nicht nur den vergabespezifischen Mindestlohn, sondern auch die ökologischen Kriterien bei der Vergabe zu diskutieren. Da es um den Einsatz Thüringer Steuergelder bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geht, ist es umso wichtiger, dass es bei der Beschaffung von Produkten um `kostengünstig´ statt um `billig´ geht. Nachhaltigkeit ist für uns das Bekenntnis zu Gütern und Produkten, die einen langen und effektiven Lebenszyklus haben. Dadurch sparen wir langfristig Geld ein – beispielsweise mit Gütern, die eine gute Energiebilanz aufweisen. Gleichzeitig kommt das unserer Umwelt zu Gute“, so der bündnisgrüne Wirtschaftspolitiker. „Andere Bundesländer haben bereits bewiesen, dass eine Beschaffung unter der Maßgabe der Lebenszykluskriterien sinnvoll und kostengünstiger ist. Diesem Best-Practice-Beispiel folgen wir gern. Bei ökologischen Kriterien nur auf Freiwilligkeit zu setzen, sehen wir als den falschen Ansatz an und wollen deshalb mehr Verbindlichkeiten im Vergabegesetz verankern“, so Olaf Müller abschließend.

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