08.03.17 –
Im ländlichen Raum in Thüringen ist es ein weit verbreiteter Anblick: Äcker, die bis an den Fahrweg gepflügt und bestellt werden. Die Bewirtschaftung der Flächen geht damit deutlich über die Flurgrenze des Wegegrundstücks hinaus. Zumeist stehen die Randstreifen der Felder im Eigentum der Gemeinde, die in der Regel keine Pacht für Nutzung erhält. „Für den Naturschutz, für die Erhaltung einer intakten Insektenwelt sind diese Flächen als Lebensraum verloren gegangen. Die letzten Refugien naturnaher Flora und Fauna weichen der Monokultur auf den Feldern. Es wird Zeit, dass die Randstreifen wieder zu dem gemacht werden was sie einmal waren - blühende Wegränder als Lebensraum für Insekten, Kleinsäuger und Vögel“, fordert der landwirtschaftliche Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Olaf Müller. Zwar habe in den letzten Jahren ein Umdenken in der Landwirtschaft hinsichtlich der Notwendigkeit von Blühstreifen stattgefunden, es gelte aber, weiter für das Thema zu sensibilisieren und die Vorteile dieser Überlebensinseln für die Landwirtschaft klar herauszustellen.
www.nabu-untereichsfeld.de/index.php/mitteilungen/156-wenn-die-wege-immer-schmaler-werden
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