Corona-Semester dürfen nicht zum Nachteil werden

Die Auswirkungen der pandemischen Lage trifft auch die Hochschulen und den Wissenschaftsbetrieb im besonderen Maße. „Wir wissen, dass in dieser besonderen Zeit viel Augenmaß gefragt ist. Das Sommersemester darf weder zum Nachteil für die Studierenden noch für Mitarbeiter*innen oder Dozierende werden“, erklärt Olaf Müller, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. Dies erfordere von allen Beteiligten viel Wohlwollen und Flexibilität.

 

„Wir müssen die Studienbedingungen stärker in den Blick nehmen. Eine hohe Qualität in Lehre und Forschung war und ist auch in der pandemischen Lage wichtig, daher haben wir die Regelungen des Hochschulgesetzes an einigen Stellen angepasst. Trotzdem müssen wir erkennen, dass diese Semester keine normalen Semester sind. Allein die Frage der Prüfungsmodalitäten wird so unterschiedlich, teilweise sehr widersprüchlich und unpraktikabel gehandhabt, dass wir einen massiven Nachteil für die Studierenden befürchten. Wir haben bereits Ende April den Vorschlag unterbreitet, die Semester im Lockdown nicht als Regelsemester zu zählen. Damals haben sich die Länder geschlossen dagegen entschieden. Mittlerweile haben 13 Bundesländer Maßnahmen ergriffen, die Regelstudienzeit zu verlängern. Hier können und dürfen wir in Thüringen nicht zurückbleiben. Daher erneuern wir unseren Vorschlag und fordern ebenfalls die Aufhebung der Langzeitstudiengebühren für diese Zeit. Dies deckt sich auch mit der Stellungnahme der Studierendenvertretung. Für alle Bereiche haben wir die Hochschulen auskömmlich ausgestattet, nachfinanziert und im Blick gehabt. Da dürfen die Studierenden nicht hinten runterfallen“, erläutert der Wissenschaftspolitiker die grüne Position. 

 

„An dieser Stelle möchten ich noch einmal an die Hochschulen appellieren: Schauen Sie genau auf ihre Prüfungsmodalitäten, seien Sie mutig bei neuen Möglichkeiten und schöpfen Sie alle Modelle aus“, schließt Müller seine Ausführungen. 



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