Nitrat-Belastungen: Bundestag beschließt schärfere Dünge-Regelungen

27.02.17 –

Vergangene Woche hat der Bundestag die Einführung von Obergrenzen für das Aufbringen von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger in belasteten Gebieten beschlossen. Kern des neuen Rechts ist eine neue Stoffstrombilanz. Sie soll detailliert erfassen, welche Mengen stickstoffhaltigen Materials landwirtschaftliche Betriebe absondern, sodass etwaige Nährstoffüberschüsse besser als bisher sanktioniert werden. Außerdem sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gewässern vergrößert werden. Denn obwohl Nitrat das Pflanzenwachstum begünstigt, wirken sich zu hohe Mengen negativ auf die Biodiversität und die Wasserqualität aus; im Trinkwasser beeinträchtigt ein zu hoher Nitratgehalt die Gesundheit erheblich. Als kritischer Wert ist dabei die Grenze von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser angesetzt.

Auch Thüringen hat mit Nitrat-Belastungen zu kämpfen. So zeigte sich in einer Erhebung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), dass zwischen 2012 und 2016 an 72 Messstellen der Grenzwert für den unbedenklichen Nitratgehalt überschritten wurde. Außerdem wurden in vier Trinkwasserbrunnen, darunter in St. Gangloff im Saale-Holzlandkreis, Überschreitungen festgestellt. „Die Landesregierung hat das „Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz 2016-2021“ verabschiedet, das konkrete Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers beinhaltet. Wir begrüßen die längst überfällige Novellierung des Düngerechts, auch mit Blick auf das Tierwohl. Schließlich gibt es eine ganz einfache Lösung für das Nitrat-Problem: weniger Tiere in den Ställen,“ so Olaf Müller, landwirtschaftspolitischer Sprecher.

 

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